Nächste Termine
- 4. Februar 2023
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11:00 Uhr: Kreismitgliederversammlung zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Kreistwagswahl 2023 ( Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg, Beckersbergstraße 34, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland)
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- 5. Februar 2023
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11:00 Uhr: Neujahrsempfang + 75 jähriges Jubiläum der CDU Nahe mit Ole Plambeck MdL ( Restaurant La Trattoria, Segeberger Str. 90, 23866 Nahe, Deutschland)
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- 6. Februar 2023
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18:30 Uhr: Sitzung Kreistagsfraktion
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Meldungen
Archiv des Autors: Uwe Voss
Termine aktuell – Jetzt jeden Donnerstag
Bis zur Kommunal- und Kreistagswahl erscheinen unsere aktualisierten Termine als besonderer Service jeden Donnerstag auf unserer Homepage www.cdu-segeberg.de und als Newsletter mit der Möglichkeit zum PDF-Download.
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Aktuelle Infos zur Kommunalpolitik von Ole Plambeck MdL
Brief des LPV-Landesvorsitzenden Ole-Christopher Plambeck MdL
Liebe Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,
unsere Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat in der letzten Woche den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erläutert. Ich möchte Ihnen diese Änderungen für unsere Kommunen kurz näherbringen.
Bei den Änderungen geht es um zwei Punkte:
1) Bürgerbeteiligung in den Kommunen
Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung. Insbesondere Beschlüsse, die mit breiter Mehrheit vor Ort beschlossen worden sind, werden nicht mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden können. Das betrifft z.B. Bauleitplanungen, deren Aufstellungsbeschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit in der Kommunalvertretung getragen werden. Das beschleunigt die Vorhaben vor Ort.
Zusätzlich werden die Quoren angehoben und eine Frist für Bürgerbegehren von drei Monaten eingeführt, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretungen wenden.
Bei diesem Vorhaben steht das Land Schleswig-Holstein nicht allein, sondern ist auf der Linie der Mehrheit der anderen Bundesländer, die Bürgerbeteiligung ähnlich ausgestaltet haben.
2) Fraktionsstärke in Städten und Kreisen ab 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
Diese großen Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, die Mindestgröße der Fraktionen von zwei auf drei anzuheben. Damit kommt das Land einer Forderung der Kommunen nach, die dieses schon seit Langem fordern. Auslöser war insbesondere der Unmut darüber, dass sich die Sitzungen in den Kommunalvertretungen durch Anträge und Redebeiträge so sehr in die Länge zogen, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger dieses für eine große Belastung ihrer Freizeit angesehen haben.
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